Wem gehört das Weltall?

Ein großes Grundstück auf dem Mond gibt es zum Schnäppchenpreis 35 Dollar. Wie kann das sein? Ist Eigentum an Himmelskörpern rechtlich möglich und wer entscheidet das?

Ein Stück Land auf dem Mond gefällig? Kein Problem! Grundstücke mit bester Aussicht auf die Erde verkauft seit Anfang der 1980er Jahre der Amerikaner Dennis Hope über sein Unternehmen Lunar Embassy und ist damit mehrfacher Millionär geworden. 1 Acre, also rund 4.000 Quadratmeter, kostet läppische 35 Dollar. Dafür bekommt man eine Urkunde, eine Mondverfassung und -karte und Hope verspricht sogar die Schürfrechte auf dem erworbenen Boden. Alternativ sind auch der Mars und andere Planeten im Angebot. Über 6 Millionen Menschen sind laut Angabe des Unternehmens bereits stolzer Besitzer extraterrestrischen Grundes, darunter auch drei ehemalige US-Präsidenten.

Wie kann das sein?

Dennis Hope hatte 1980 diese besondere Geschäftsidee. Er zog dabei den Weltraumvertrag der Vereinten Nationen von 1967 zu Rate, in dem es in Artikel II heißt:

Der Weltraum einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper unterliegt keiner nationalen Aneignung durch Beanspruchung der Hoheitsgewalt, durch Benutzung oder Okkupation oder durch andere Mittel.

Wenn eine Nation nicht Besitzer des Mondes werden darf, heißt das noch lange nicht, dass das auch für Privatleute gilt, sagte sich Hope. Für die offizielle Inbesitznahme berief er sich auf ein noch gültiges Gesetz aus der Zeit des Wilden Westens, wonach man Besitzer eines Grundstücks wird, wenn man einen Claim anmeldet und seinen Anspruch eine Zeit lang ohne Widerspruch öffentlich macht. Also meldete er erfolgreich in San Francisco den Mond und alle Planeten des Sonnensystems als sein Eigentum an. Zusätzlich schrieb er die UNO und die Sowjetunion an, ob sie etwas dagegen hätten. Es gab keine Reaktion und damit auch keinen Widerspruch.

Und was ist mit dem Mondvertrag?

1979 sollte Eigentum an Himmelskörpern grundsätzlich vertraglich geregelt werden, da der Weltraumvertrag nur Nationen betraf. Beim Verfassen ging man noch davon aus, dass nur Staaten in der Lage seien, den Weltraum zu erreichen. Der sogenannte Mondvertrag sollte auch privaten Besitz im All verhindern. 1979 wurde er den Vereinten Nationen vorgelegt, 1984 fanden die Unterzeichnungen und Ratifizierungen statt. Doch er ist gescheitert, nur 18 Staaten haben ihn ratifiziert. Besondere Gegenwehr kam aus den USA, da sie ihre freien Rechte auf Profit gefährdet sahen.

Der Griff nach den Sternen

2015 haben die USA mit dem US Commercial Space Launch Competitiveness Act und 2017 Luxemburg mit dem Gesetz über den Weltraumbergbau die Aneignung von Rohstoffen auf Himmelskörpern durch eigene Staatsbürger für rechtmäßig erklärt. Diese nationalen Gesetze stehen international aber unter Kritik und verstoßen gegen den Weltraumvertrag – sie sind damit völkerrechtswidrig.

Space Mining – der neue Wilde Westen?

Seit einigen Jahren haben Forscher und Wirtschaft Weltraum-Rohstoffe im Visier. Sie wollen nicht nur wertvolle Metalle aus Asteroiden oder fernen Planeten gewinnen, sondern auch Wasser. Das kann zum Beispiel zur Treibstoffproduktion genutzt werden und würde Tankstellen für Raumschiffe im Weltall ermöglichen. Asteroiden könnten auch als Baumaterial im All dienen. So weit ist es noch nicht, falls es aber so weit kommt, wäre eine eindeutige irdische Rechtslage als Grundlage für Space Mining sehr ratsam. Denn sonst herrscht im Weltraum bald der neue Wilde Westen.

Neuer Vorstoß für die Nutzung des Weltraums

Mit den Artemis Accords will die NASA seit 2020 die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern im Weltraum neu regeln. Das Abkommen schreibt fest, nach welchen Regeln der Weltraum erkundet und genutzt werden soll. Dabei geht es auch um eine gemeinsame Linie der Partner bei der Ausbeutung von Rohstoffen, beispielsweise Bergbau auf dem Mond. Zum Schutz eines solchen Mondbergwerks soll auch eine Sicherheitszone eingerichtet werden können. Damit könnten Nationen Gebiete auf anderen Himmelskörpern abstecken, was nach Meinung von Kritikern gegen den Weltraumvertrag von 1967 verstößt. Kritisiert wird ebenfalls, dass eine notwendige Weiterentwicklung des Weltraumrechts nicht mehr unter dem Dach der Vereinten Nationen stattfindet, sondern dass die USA ihre Dominanz im Weltraum festschreiben will. China und Russland jedenfalls schließen sich dem Abkommen nicht an. Deutschland hat im September als 29. Staat das Abkommen unterzeichnet.

Mondgrundstücke mit Symbolwert

Die Mondgrundstücke des amerikanischen Unternehmers halten natürlich nicht, was er verspricht. Aber seine Geschäftsidee zeigt, wie dringend der UN-Weltraumvertrag von 1967 einer Reform bedarf. Denn wenn die Technik sich weiter so entwickelt, wie von vielen erhofft, könnte die unscharfe Rechtslage sonst leicht zu massiven irdischen Problemen führen.

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Quellen:

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